Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Matching Engine („Anwendung“) der Datenschmiede.ai GmbH, Heynesweg 27c, 26129 Oldenburg („Anbieter“). Weitere Informationen zum Anbieter erhalten Sie hier https://www.datenschmiede.ai/impressum. Die wesentliche Funktion der Anwendung ist es exakt gleiche oder ähnliche Datensätze zwischen zwei verschiedenen Datenquellen oder innerhalb derselben zu identifizieren. Die Menge der Datensätze und die Datenquellen werden im Angebot näher spezifiziert. Die Anwendung dient als ETL/ELT-Software und zur Unterstützung des operativen und analytischen Master Data Management. Eine detaillierte Beschreibung der Funktionsweise der Anwendung kann dem Angebot entnommen werden. Die Anwendung wird vom Anbieter ausschließlich Kunden angeboten, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.2. Der Kunde akzeptiert mit der Annahme eines Angebots diese AGB des Anbieters.

1.3. Diese AGB gelten bis zum Widerruf durch den Anbieter auch für alle zukünftigen Leistungen des Anbieters, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, ihnen entgegenstehen oder sie ergänzen, werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter dem Kunden vorbehaltlos Zugang zu seiner Anwendung gewährt, ungeachtet etwaiger Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

1.5. Leistungen im Sinne dieser AGB umfassen

(i) die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Anwendung nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 3 sowie
(ii) ggf. weitere in dem Angebot verbindlich zwischen den Parteien vereinbarte Leistungen.

1.6. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Anbieter den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Nutzung der Anwendung auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle des Widerspruchs gelten diese AGB unverändert fort, soweit sich die Parteien nicht auf eine Geltung der geänderten AGB einigen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Leistungen erfolgen nur aufgrund von Angeboten des Anbieters. Angebote des Anbieters sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter schriftlich oder elektronisch erteilt werden.

2.2. Die Annahme des Angebots ist durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich (Textform reicht) zu bestätigen, sofern im Angebot keine andere Frist für Annahme bzw. die Gültigkeit des Angebots angegeben ist.

2.3. Mündliche Zusagen, Nebenabreden, Auskünfte etc. sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter im Anschluss schriftlich bestätigt werden oder wenn der Anbieter schriftlich auf die Schriftform verzichtet hat.

2.4. Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn der Anbieter diese schriftlich bestätigt hat.

3. Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht

3.1. Die Anwendung ist für den Anbieter urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben beim Anbieter.

3.2. Soweit die Erbringung von SaaS-Leistungen Teil der Leistungen ist, räumt der Anbieter folgendes Nutzungsrecht ein: Der Anbieter gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Anwendung zuzugreifen und sie für seine eigenen internen Geschäftszwecke gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Das Recht zur Nutzung der Anwendung ist, auf die im Angebot des Anbieters genannten Datenquellen und die dort genannte Datenmenge begrenzt.

Soweit die Nutzung der Anwendung als Softwaremiete gewährt wird, gilt folgendes: Der Kunden erhält an der Anwendung das nicht-ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrecht zur Installation und dem Betrieb auf eigenen Server(n). Das Recht zur Nutzung der Anwendung ist auf die im Angebot des Anbieters genannten Datenquellen und die dort genannte Datenmenge begrenzt.

3.3. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben, seine Lizenz weiterzuvermieten, an Dritte zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen. Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Anwendung zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch den Anbieter zugänglich gemacht werden. Eine Vervielfältigung darf nur zu Sicherungszwecken erfolgen. Sicherungskopien sind als solche zu kennzeichnen.

3.4. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss Zugangsdaten – Benutzername und Passwort. Benutzername und Passwort können vom jeweiligen Kunden geändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, ein starkes und sicheres Passwort zu wählen. Der Kunde hat die Zugangsdaten einschließlich des Passwortes geheim zu halten und darf sie unbefugten Dritten nicht zugänglich machen. Besteht die Befürchtung, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten des Kunden erlangt haben oder erlangen werden, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

3.5. Der Anbieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen neue und aktualisierte Versionen der Anwendung („Updates“) herzustellen. Der Anbieter bietet dem Kunden die Anwendung stets in der aktuellen Version an. Soweit der Anbieter dem Kunden im Einzelfall Updates der Anwendung überlässt, gelten die unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates.

3.6. Sofern und soweit die Anwendung und/oder Arbeitsergebnisse Leistungen Dritter (z.B. Software) integriert und an solchen integrierten Leistungen urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte oder Schutzrechte sui generis zu Gunsten von Dritten bestehen, so räumt der Anbieter dem Kunden abweichend von den Regelungen in vorstehender Ziffer 3.2 Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Anwendung und/oder Arbeitsergebnissen nur in dem Umfang ein, wie der Anbieter selbst von Dritten Rechte an den Leistungen eingeräumt werden und es das Rechtsverhältnis gestattet, das zwischen dem Anbieter und den Dritten besteht. Dies gilt insbesondere bei der Integration von sogenannter Open Source Software.  

3.7. Sämtliche im Zusammenhang mit der geschuldeten Leistung durch den Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse in jeglicher Form (einschließlich aller Anpassungen der Anwendung sowie etwaiger Individualentwicklungen), alle sonstige Materialien sowie sämtliche Rechte inklusive eventueller Patent- und Immaterialgüterrechte hieran sind das uneingeschränkte Eigentum des Anbieters. Alle Anregungen oder Verbesserungsvorschläge, die der Kunde dem Anbieter in Bezug auf die Anwendung zukommen lässt (z. B. Bug Fixes und Funktionswünsche), sind nicht vertraulich und können vom Anbieter für jeden Zweck verwendet werden, vorausgesetzt, der Kunde wird nicht öffentlich als Quelle der Anregungen oder Verbesserungsvorschläge genannt. Dem Kunden stehen für Anregungen und Verbesserungsvorschläge keine Vergütungs- oder Entschädigungsansprüche zu.

4. Laufzeit und Beendigung

4.1. Sofern nicht im Angebot abweichend vereinbart, hat der Vertrag über die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Anwendung nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss (siehe Ziffer 2). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate („Verlängerungszeitraum“), sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. eines jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird.

4.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Grund, der zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt, liegt insbesondere für den Anbieter bei einer den Pflichten und Verboten unter Ziffer 6 zuwiderlaufenden Nutzung vor.

Das Recht des Kunden, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, ist jedoch ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Nr. 1 BGB).

4.3. Die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Anwendung endet automatisch, wenn das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien endet. Alle vom Anbieter gespeicherten Daten des Kunden werden nach Vertragsende nach Ablauf von weiteren 30 Tagen gelöscht. Hiervon unberührt bleiben solche Daten, bei denen eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung für die Leistungen ergibt sich aus dem Angebot.

5.2. Der Anbieter stellt die Vergütung für die Anwendung jährlich im Voraus mit Vertragsschluss und anschließend jeweils nach Ablauf von 12 Monaten in Rechnung, sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Möchte der Kunde weitere Datenquellen für die Anwendung nutzen oder seine Datensätze erhöhen, hat der Kunde weitere Nutzungsrechte im Wege der Nachlizensierung zu erwerben. Bei der Nachlizenzierung ergibt sich die Höhe der Vergütung für die Nachlizenzierung aus dem Angebot. Für den Fall einer Nachlizenzierung gilt dieser Vertrag für die jeweilige Nachlizenzierung.

5.3. Die weiteren Leistungen gemäß Angebot sind Leistungen nach Aufwand (Time & Material). Diese werden monatlich nachträglich abgerechnet. Der Anbieter hat seine Leistungen nach Aufwand zu belegen. Die Vergütung der Leistungen kann entweder nach Stunden oder nach Personentagen berechnet werden. Die Art der Berechnung ergibt sich aus dem Angebot. Ein Personentag basiert auf einer Arbeitszeit von acht (8) Stunden pro Tag. Überstunden und Leistungen an Wochenenden und Feiertagen werden nicht geschuldet, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich vereinbart.

5.4. Die Vergütung für Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Rechnung zur Zahlung fällig.

5.5. Der Anbieter darf dem Kunden Rechnungen elektronisch an eine von ihm für den Rechnungserhalt hinterlegte E-Mail-Adresse zusenden.

5.6. Der Anbieter kann eine Anpassung der Vergütung für die Anwendung um 5% erstmalig nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn und anschließend alle 12 Monate vornehmen. Der Anbieter teilt dem Kunden vier Wochen vorher die geplante Preiserhöhung mit. Dem Kunden steht ein Kündigungsrecht zu, das er mit einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich (Textform genügt) ausüben muss.

5.7. Alle Preise, die auf der Website des Anbieters oder im Angebot angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.8. Der Kunde darf nur mit rechtkräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, (i) die vom Anbieter betriebene Anwendung nicht zu stören oder stören zu lassen, nicht unbefugt in die Datennetze des Anbieters einzudringen oder solche Versuche zu unterstützen, (ii) sicherzustellen, dass er keine Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt, (iii) keine Viren oder sonstige schädliche Software oder Anweisungen in die Anwendung einführen.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass mit der Anwendung keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet oder gespeichert werden oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung rechtswidrige Handlungen vorgenommen werden. Der Kunde stellt den Anbieter von jedweder Haftung in Bezug auf die eingestellten Inhalte auf erstes Anfordern frei.

6.3. Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserbringung verpflichtet. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere, dass der Kunde:

(i) die technischen Voraussetzungen insbesondere die Bereitstellung einer Internetverbindung für die Nutzung der Anwendung während der Laufzeit des Vertrags schafft und aufrecht erhält;
(ii) dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt;
(iii) bei Bedarf zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern gestattet;
(iv) erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellt;
(v) Zugang zu seinen IT-Systemen einräumt;
(vi) dem Anbieter unverzüglich Änderungen seiner Daten, insbesondere der Rechnungsanschrift, mitteilt.
(vii) dem Anbieter zu Beginn der Zusammenarbeit einen zentralen Ansprechpartner für die Laufzeit des Vertrages benennt.
(viii) Der Kunde verpflichtet sich, bei Verfügbarkeit von Updates nur die jeweils aktuelle Version zu nutzen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere bei Softwaremiete.

6.4. Der Kunde wird die Mitwirkungspflichten unentgeltlich erbringen. Den Anbieter trifft keine Pflicht die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.  

6.5. Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, wird der Anbieter den Kunden hierauf schriftlich hinweisen und dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen. Ist die Mitwirkungsleistung auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht erfüllt, ist der Anbieter von seiner betreffenden Pflicht zur Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise insoweit befreit, wie der Anbieter auf die jeweilige Mitwirkung des Kunden notwendigerweise angewiesen ist. Vereinbarte Termine und Meilensteine verlängern sich entsprechend um den Zeitraum bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungsleistung.

6.6. Ist es dem Anbieter aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht oder nur mit zeitlichem Verzug möglich die Anwendung bereitzustellen, behält sich der Anbieter außerdem das Recht vor, seine Leistungen ab dem Tag abzurechnen, an dem die Installation ursprünglich erfolgen sollte.

7. Gewährleistung

7.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistungen die wesentliche Funktion wie in Ziffer 1.1 und dem Angebot beschrieben aufweist. Unerhebliche Abweichungen von der wesentlichen Funktion stellen keinen Mangel dar.

7.2. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,

(i) wenn er die Leistungen missbräuchlich verwendet, oder
(ii) wenn er die Leistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters modifiziert oder ändert, oder
(iii) wenn Probleme oder Fehler darauf zurückzuführen sind, dass die Leistungen mit Programmen verwendet wurden, die nicht mit den Leistungen kompatibel sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Leistungen zurückzuführen ist.

7.3. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen.

7.4. Etwaige auftretende Mängel hat der Kunde unverzüglich dem Anbieter schriftlich unter einer möglichst detaillierten Beschreibung des Mangels mitzuteilen.

7.5. Nach Meldung eines Mangels beginnt der Anbieter innerhalb angemessener Zeit mit der Mangelbeseitigung bzw. -umgehung. Der Anbieter genügt seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung auch, indem er dem Kunden ein Update zur Fehlerbehebung bereitstellt.

7.6. Bei Rechtsmängeln wird der Anbieter dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit verschaffen oder die Leistungen so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.

7.7. Eine Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst sowie Ansprüche auf Aufwendungsersatz wegen eines Mangels gemäß § 536a Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist.

7.9. Hat der Kunde aufgrund eines Gewährleistungsanspruchs Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung vergeblicher Aufwendungen, so unterliegt ein solcher Anspruch der Haftungsbeschränkung der Ziffer 10.

8. Verjährung

8.1. Die Verjährungsfrist beträgt

(i) für Ansprüche wegen Sachmängeln der Leistung ein (1) Jahr;
(ii) für Ansprüche wegen Rechtsmängeln zwei (2) Jahre;
(iii) für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die nicht auf einem Sachmangel beruhen, zwei (2) Jahre;

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.2. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei Personenschäden, bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei der Gewährung einer Garantien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Verfügbarkeit & Support

9.1. Soweit SaaS-Leistungen Teil der Leistungen des Anbieters sind, gilt folgendes: Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Anwendung verfügbaren Funktionalitäten nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Anbieter. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Anwendung. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Der Anbieter hat des Weiteren das Recht, die Leistungserbringung kurzzeitig zu unterbrechen, um Wartungs- oder Reparaturarbeiten an der Anwendung oder Server durchführen zu können. Geplante und planbare Unterbrechungen des Zugangs zur Anwendung werden dem Lizenznehmer vorher angekündigt und finden nach Möglichkeit am Wochenende oder nach 18 Uhr MEZ statt.

9.2. Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Anwendung aufkommen, einen Kundendienst zur Verfügung. Dieser ist über support@datenschmiede.ai erreichbar. Der Kundendienst ist montags-freitags von 8:00 – 18:00 Uhr MEZ erreichbar mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen sowie dem 24. und 31. Dezember.

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 S. 1 BGB wird in eine verschuldensabhängige Haftung abbedungen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist.

10.2. Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Anbieter für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In dem im vorhergehenden Satz genannten Fall haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

10.3. Die Haftung ist bei fahrlässiger Pflichtverletzung von Kardinalpflichten oder sonstigen Pflichten aus dem Vertrag für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag insgesamt auf einen Betrag begrenzt, der der vom Kunden für die letzten 12-Monate vor dem schadensauslösenden Ereignisse entrichteten Vergütung entspricht. Eine Haftung des Anbieters auf entgangenen Gewinn des Kunden ist außer in Fällen, in denen der Anbieter gesetzlich zwingend haftet, ausgeschlossen.

10.4. Der Kunde ist zur regelmäßigen und gefahrenentsprechenden, mindestens täglichen Datensicherung nach dem jeweiligen Stand der Technik verpflichtet; er ist darüber hinaus verpflichtet, diese Datensicherungen nach dem Stand der Technik sicher und angemessen lange zu verwahren. Kommt es infolge eines Mangels der Anwendung oder wegen einer sonstigen Pflichtverletzung des Anbieters wegen feh­lender Datensicherung zu Datenverlusten und hat der Anbieter für daraus resultierende Schäden einzustehen, so haftet der Anbieter nur bis zur Höhe des Herstellungs­aufwandes, der bei Vorhan­densein von Sicherungskopien nach Satz 1 beim Kunden entstanden wäre. Der Kunde wird auf seine Schadensminderungspflicht verwiesen.

10.5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

10.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11. Datenschutz

Zur Bereitstellung und im Rahmen des Betriebs der Anwendung nach diesem Vertrag verarbeitet der Anbieter die in der Anwendung befindlichen personenbezogenen Daten des Kunden als dessen Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1. Bei dem Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 handelt es sich um die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern. Es handelt sich somit um von der EU-Kommission genehmigte Musterklauseln. Sie können nicht geändert werden. Mit Abschluss des Vertrages schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Anlage 1 ab, der am Tag des Inkrafttretens des Vertrages wirksam wird.

12. Vertraulichkeit

12.1. Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlichen vertraulichen Informationen des Anbieters, die das Geschäft des Anbieters betreffen, einschließlich aller Informationen, die sich auf das geistige Eigentum, Know-how und technisches Know-how, die Software, Geschäfte, Abläufe, Forschung und Entwicklung und/oder andere Pläne und Strategien, Quellcode, Objektcode, Algorithmus, Eingabe- und Ausgabeformate, digital verkörperten Informationen (Daten), Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Geschäftsbeziehungen, Geschäftsstrategien, Geschäftspläne, Finanzplanung oder Personalangelegenheiten des Anbieters beziehen. Dabei ist es unerheblich, auf welchem Trägermedium die vertraulichen Informationen verkörpert sind, ob diese als "vertraulich" oder "geheim" gekennzeichnet sind, aus Sicht des Kunden einen besonderen wirtschaftlichen Wert besitzen, andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Vertraulichkeit vom Anbieter ergriffen werden, oder ob die Informationen zusätzlich als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) geschützt werden.

Nicht als vertrauliche Informationen gelten nur solche Informationen, die nach der vernünftigen Beurteilung eines ordentlichen Kaufmanns belanglos und daher nicht geheimhaltungsbedürftig sind. In Zweifelsfällen ist der Kunde verpflichtet, den Status einer solchen Information mit dem Anbieter abzustimmen. Die Entscheidung des Anbieters über die Vertraulichkeit dieser Information, die nach billigem Ermessen zu treffen ist, ist dann verbindlich.

12.2. Der Kunde bewahrt die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen des Anbieters und behandelt diese vertraulichen Informationen mindestens mit dem gleichen Maßstab an Sorgfalt, den der Kunde auch zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch mit nicht weniger als einem angemessenen Standard an Sorgfalt. Der Kunde wird die vertraulichen Informationen des Anbieters nur zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag verwenden. Vertrauliche Informationen des Anbieters dürfen nur an diejenigen verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden weitergegeben werden, die Zugriff auf diese Informationen zur Durchführung dieses Vertrags haben müssen, und nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde diesen verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern oder Auftragnehmern die gleichen Verpflichtungen auferlegt, wie sie der Kunde in dieser Ziffer 12 eingegangen ist.

12.3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit

(i) die betreffende vertrauliche Information im Zeitpunkt ihrer Zurverfügungstellung durch den Anbieter aus einem anderen Grund als der Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt ist;
(ii) die betreffende vertrauliche Information dem Kunden mittels einer anderen Quelle als dem Anbieter zugänglich wird, vorausgesetzt, dass der Kunde keinen Grund zur Annahme hat, dass diese Quelle selbst durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gehindert ist, die vertrauliche Information offenzulegen;
(iii) der Anbieter dem Kunden durch vorherige schriftliche Zustimmung die Weitergabe bestimmter vertraulicher Informationen an einen Dritten gestattet hat;
(iv) sich die vertraulichen Informationen bereits vor der Zurverfügungstellung durch den Anbieter in rechtmäßigem Besitz des Kunden befanden; oder
(v) der Kunde aufgrund der Verfügung oder Anordnung eines zuständigen Gerichts, einer zuständigen Behörde zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet ist.

Im Übrigen bleiben die §§ 3, 5 GeschGehG von dieser Vereinbarung unberührt.

12.4. Sofern der Kunde in einem Fall von Ziffer 12.3 (v) dieser Vereinbarung gezwungen ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird er dem Anbieter unverzüglich nach Zugang der Verfügung oder Anordnung über die erforderliche Offenlegung schriftlich informieren und keine weitere Offenlegung vornehmen sowie den Anbieter unterstützen, die vertraulichen Informationen soweit wie möglich zu schützen oder gerichtlich schützen zu lassen.

12.5. Alle vertraulichen Informationen des Anbieters sind und bleiben das alleinige Eigentum des Anbieters. Nach Beendigung der vertraglichen Beziehung oder nach Aufforderung gibt der Kunde alle vertraulichen Informationen (einschließlich aller Kopien davon), die sich im Besitz des Kunden befinden, an den Anbieter zurück oder löscht diese. Anwendbare gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem nur entgegen, wenn sie zwingend sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden (gleich aus welchem Rechtsgrund) ist ausgeschlossen.

12.6. Die Pflichten aus dieser Ziffer 12 gelten zeitlich unbefristet.

13. Referenzen

Der Kunde gewährt dem Anbieter das nicht-exklusive Recht, das Kundenlogo und den Markennamen zu Referenzzwecken in Success-Stories, auf der Datenschmiede.ai-Website, auf LinkedIn und in Datenschmiede.ai-Präsentationen zu verwenden. Die Veröffentlichung einer Success-Story bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Kundenlogo und den Markennamen gemäß den vom Kunden bereitgestellten Richtlinien und Standards zu verwenden.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen (z.B. im Rahmen eines Unternehmensverkaufs). Der Inhalt des Vertrags bleibt davon unberührt. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Anbieters seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten.

14.2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn in diesen AGB ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

14.4. Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Anbieters.

Stand Juli 2024